Urteil: Twitter Nachrichten sind öffentlich

Justizia am Römer von http://www.flickr.com/photos/mcschindler/ Vor kurzem hat ein Gericht in UK befunden, dass Nachrichten, die auf Twitter öffentlich gepostet werden, auch von Zeitungen abgedruckt werden dürfen. Eine Angestellte des britischen Verkehrsministeriums hatte unter Ihrem bürgerlichen Namen auf Twitter und in Ihrem Blog gepostet und dies als „privat“ angesehen. Nachdem aber Twitter-Stream und Blog öffentlich einsehbar waren, durften der Independent on Sunday und die Dailymail sie einfach zitieren. Hier die ganze Geschichte lesen

Mein Tipp:
Überlegen Sie genau, ob sie als Angestellter unter ihrem bürgerlichen Namen twittern und bloggen wollen. Viele suchen sich zum Schutz ihrer Privatsphäre einen Nickname aus. Sie können sich damit genauso gut bei Themen profilieren wie mit dem Namen in Ihrem Personalausweis. Auch Unternehmer müssen sehr genau abwägen, ob sie als Privatperson im Social Web agieren möchten oder doch lieber als Unternehmen.

Ihre TwitterTrainerin
Sandra Staub